Spareinlagen

In der Gründungsphase der Wohnungsgenossenschaften diente die Spareinrichtung dazu, Mittel der Mitglieder für den dringend benötigten Neubau von Wohnungen zu erhalten. Heute fließen die Spareinlagen hauptsächlich in die Pflege und Modernisierung des Wohnungsbestandes, sodass die Mieter gleich doppelten Nutzen haben:

  • Eine moderne, zeitgemäße Wohnung zu moderatem Mietpreis
  • Eine überdurchschnittliche Verzinsung Ihrer Spargelder durch die wirtschaftliche, sichere und zukunftsträchtige Verwendung der Mittel

Dem Wunsch unserer Mitglieder entsprechend haben wir in der zweiten Jahreshälfte 2007 zwei neue Sparvertragsarten eingeführt, welche eine zinsgünstige und langfristige Anlage zum Vermögensaufbau oder zur Alterssicherung ermöglichen. Ein spezielles Sparmodell für Minderjährige, genannt Frechdachs-Sparen, ist noch zinsgünstiger und endet mit dem 18. Lebensjahr der begünstigten Person.

Sofortkontakt und Beratung

Frau Poneß 0511-9 80 96-21
Herr Stamer 0511-9 80 96-20

Unsere Konditionen

(Angebot nur für Mitglieder und deren Angehörige)

Spareinlagen
Kündigungsfrist   3 - mon. Kündigung 1,50% *
  12 - mon. Kündigung 2,00%
  24 - mon. Kündigung 2,25%
  36 - mon. Kündigung 2,50%
  48 - mon. Kündigung 2,75%
Ratensparverträge
Vorsorge-Sparen 2,50 % * Laufzeit max. 20 Jahre, Zinssatz variabel, jährliche Mindestbesparung 300 €
Frechdachs-Sparen 3,00 % Nur für Minderjährige; Kontoeröffnungsantrag muß von den Eltern unterschrieben werden
VL-Sparverträge 4,00 % Nur für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen
Dynamisches Sparen
1. Jahr 2,00 % 4. Jahr 2,50 % Mindestanlage € 1.000,00
2. Jahr 2,00 % 5. Jahr 2,60 % 9 Monate Kündigungssperrfrist,
3. Jahr 2,40 % 6. Jahr 2,80 % danach 3-mon. Kündigungsfrist
Sparurkunden
Laufzeit 1 Jahr 2,00 % Mindestanlage € 2.500,00
  2 Jahre 2,50 % feste Laufzeit, Zinssatz fest
  3 Jahre 3,00 % "
  4 Jahre 3,50 % "
  5 Jahre 4,00 % "
  7 Jahre 4,50 % "
  10 Jahre 4,75 % "

Gültig ab dem: 12.08.2011

* Ohne Kündigung werden bis zu EUR 2.000,00 pro Kalendermonat zurückgezahlt.

Vorzeitige Rückzahlung - Vorschusszinsen:

Werden Spareinlagen ausnahmsweise vor dem Ablauf der Zinsvereinbahrung / Kündigungsfrist zurückgezahlt, so wird der zurückgezahlte Betrag als Vorschuss verzinst. Der Sollzinssatz beträgt 1/4 des zu vergütenden Habenzinssatzes. Wird über Zinsen innerhalb von 2 Monaten nach Wertstellung verfügt, wird von der Berechnung von Vorschuss Zinsen abgesehen.